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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

§ 1 Leistung und Vertragsabschluss :

Als vermittelnde Agentur fühlt sich SG-Holidayhouses S.L. ihren Kunden verpflichtet und organisiert den Vertragsabschluss im Namen und Auftrag des Leistungsträgers (Eigentümer/Vermieter oder dessen Bevollmächtigten). Der Vertrag wird direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Bei den von SG-Holidayhouses angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen. Alle Schadensansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Leistungsträger zu stellen. Da die Korrespondenz i.d.R. per eMail stattfindet, ist der gesamte Schriftverkehr auch ohne Unterschrift gültig und rechtlich bindend.

§ 2 Buchung:

Sobald der Mieter seinen Buchungswunsch schriftlich bestätigt hat, sendet SG-Holidayhouses S.L. ihm eine schriftliche Buchungsbestätigung mit der Bitte um Überweisung der ausgewiesenen Anzahlung (25 % des Reisepreises) innerhalb der nächsten 5 Werktage. Mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert der Mieter die AGB‘s und den Abschluss des Mietvertrages zwischen sich und dem Vermieter. .

Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl, der Mietzeitraum sowie eventuelle Zusatzleistungen oder das Mitbringen von Haustieren sind bindend. Jegliche Veränderung des Reservierungsumfangs bedürfen der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch SG-Holidayhouses S.L. und ziehen ggf. eine Preiserhöhung oder die Auflösung des Vertrages mit den entsprechenden Stornozahlungen des § 3 nach sich.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Mieter aufgefordert innerhalb der nächsten 5 Werktage die Anzahlung auf das Konto von SG-Holidayhouses S.L. zu überweisen.

Bei Eingang der Anzahlung ist ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Eigentümer zustande gekommen. Wurden keine Ausnahmen vereinbart, ist der Restbetrag bis 6 Wochen vor Anreise auf das angegeben Konto zu überweisen. In Ausnahmefällen werden weitere Zahlungen von dem Vermieter gefordert, die dann aber explizit in der Buchungsbestätigung angegeben werden. ( z.B. Kaution, Stromkosten,...) Erst wenn der komplette Mietpreis entrichtet wurde, erhält der Mieter den Schlüssel für sein Feriendomizil.

Verspätete Zahlungen oder Nichtzahlungen des Restbetrags gelten als Rücktritt. Der Eigentümer und SG-Holidayhouses S.L. sind in diesem Fall berechtigt das Mietobjekt anderweitig zu vermieten und eine Rücktrittsgebühr gemäß § 3 zu erheben.

§ 3 Rücktritt / Storno:

Die Buchung wird durch den Eingang der Anzahlung wie unter § 2 beschrieben rechtswirksam. Die Stornierung des Vertrages durch den Kunden kann jederzeit erfolgen, bedarf jedoch der Schriftform. Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Leistungsträger einbehalten, bezogen auf den Gesamtmietpreis:

Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
Rücktritt 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Rücktritt 29 Tage bis zum Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Grundlage für die Berechnung der Rücktrittskosten ist das Datum des Posteingang/ E-Mail-Eingangs bei der Firma SG-Holidayhouses S.L.. Es besteht die Möglichkeit, dass der Mieter einen Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen stellt. In diesem Fall entfallen die Rücktrittsgebühren für den Zeitraum der Weitervermietung und es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Bereits geleistete Anzahlungen werden nur in Ausnahmefällen zurück erstattet!

Zusatz in Bezug auf die Pandemie Covid 19

Da es sich bei Ihrem Fincaurlaub um eine Individualreise handelt, gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem Vertrag. Dies bedeutet, dass Sie rechtlich keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung haben. Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf folgende Webseite: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html

Ein Reisegutschein wird nur ausgestellt, sollte die Unterkunft durch COVID-19 nicht angeboten werden können. Der Reisegutschein wird in der Höhe der bereits geleisteten Zahlung ausgestellt und kann für eine Buchung in derselben Finca oder ähnlichen bis Ende 2022 eingelöst werden und gilt für Reisen in 2020, 2021 oder 2022. Er kann für eine oder mehrere Buchungen genutzt werden. Die Konditionen gelten ausschließlich für Gutscheine, die aufgrund der Coronavirus-Krise ausgestellt wurden.

Sind die Pandemie (Covid-19-Fallzahlen) so hoch, dass das Robert-Koch-Institut (Berlin) diese als kritisch einstuft und wird der Kunde aus diesem Grund absehbar Nachteile in seinem Arbeitsverhältnis erfahren (z. B. vom Arbeitgeber angeordnete Quarantäne unter Abzug von Lohn oder Urlaubstagen) und will deswegen das Mietverhältnis nicht antreten, so erhält der Kunde eine Umbuchung auf einen späteren Zeitraum, unter der Vorrausetzung, dass dies mind. 14 Tage vor dem Anreisetermin. schriftlich angefragt wird. In dem Fall, dass der Kunde weniger als 14 Tage vor Anreise eine Umbuchung wünscht, oder nicht anreist ( no-show), so erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrages  und es besteht auch kein Recht auf eine Umbuchung-

§ 4 Leistungsänderung / Umbuchungen:

Leistungsänderungen und/oder Umbuchungen von Seiten des Mieters hinsichtlich der Anzahl der Reiseteilnehmer, des Reisezieles, des Reisezeitraums, des Ferienobjektes etc. sind grundsätzlich nach Verfügbarkeit und Einverständnis des Vermieters möglich. Die Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen zudem schriftlich durch SG-Holidayhouses S.L. bestätigt werden.

Der Anzahlungsbetrag wird dementsprechend ggf. angepasst und die Differenz muss innerhalb der nächsten 5 Werktage auf das Konto der Firma SG-Holidayhouses S.L.überwiesen werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von SG-Holidayhouses S.L. unverschuldet herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. SG-Holidayhouses S.L. verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Wird der Aufenthalt infolge vorhersehbarer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, so sind beide Vetragspartner berechtigt den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von SG-Holidayhouses S.L. auf die Rückzahlung des bis dahin geleisteten Reisepreises abzüglich der Rücktrittsgebühren.

§ 5 Haftung:

Die Darstellung der zu mietenden Objekte auf der Webseite www.sg-holidayhouses.com wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass SG-Holidayhouses S.L. als vermittelnde Agentur keine Haftung für Änderungen, die vor Ort vorgenommen wurden und von denen SG-Holidayhouses S.L. nicht in Kenntnis gesetzt wurde, übernehmen kann.

Die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute verpflichtet  SG-Holidayhouses S.L. zur gewissenhaften Bearbeitung der Buchung. Da die Leistung aber von Dritten erbracht wird, gilt eine Haftung seitens SG-Hoidayhouses S.L. für vorübergehende Störungen in der Wasser – oder Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten als ausgeschlossen. Die ständige Bereitschaft von Installationen wie Heizung, Pool, Klimaanlage sowie die Strom- und Wasserversorgung obliegen dem Eigentümer des Feriendomizils. Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten oder sonstige Einschränkungen sind dem Eigentümer vorzutragen, wobei SG-Holidayhouses S.L. sich verpflichtet geeignete Abhilfemassnahmen vorzuschlagen und zwischen den Parteien zu vermitteln. Die Haftung aus dem Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Nutzung der Immobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt immer und ausschließlich auf eigene Verantwortung der Mieter. Für jegliche Schäden, auch körperliche Schäden, die durch Unfälle im gemieteten Ferienobjekt oder auf dessen Grundstück auf Seiten des Kunden entstehen ist SG-Holidayhouses S.L. zu keiner Zeit haftbar zu machen.

Die Aufsichtspflicht mitreisender Kinder insbesondere auch in Hinblick auf unterschiedliche Swimmingpooltiefen und teils unwegbares Gelände einzelner Ferienobjekte obliegt den Mietern. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Weder die Firma SG-Holidayhouses S.L. noch der Vermieter übernehmen die Haftung bei Beschädigung oder Verlust. Der Mieter ist verpflichtet die Unterkunft und das Inventar ordentlich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden direkt und unverzüglich innerhalb von 24 Stunden SG-Holidayhouses S.L. zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.

§ 6 Gewährleistung:

Wird eine vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäß oder nur teilweise erbracht, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung gelten als erbrachte Abhilfe und schliessen weitere Haftungen oder Mietpreisminderungen aus. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand kann SG-Holidayhouses S.L. diese verweigern. Nach Urlaubsende kann der Kunde eine Minderung des Mietpreises gegenüber dem Vermieter geltend machen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen wurden.

§ 7 Verpflichtung des Mieters:

Bindende Bedingungen des Mietvertrages sind von allen Beteiligten einzuhalten, Änderungen in Bezug auf Personenanzahl, Haustiere etc. sind unverzüglich schriftlich zu melden. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten zu melden, nur dann können Rückerstattungsansprüche nach Urlaubsende berücksichtigt werden. Der Vermieter muss immer die Möglichkeit zur Behebung der Mängel in einem angemessenen Zeitrahmen haben. Mieter, die die Meldepflicht nicht berücksichtigen und, oder die Unterkunft ohne ausdrückliche Einwilligung von SG-Holidayhouses S-L- verlassen, verlieren jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Die Frist der schriftlichen Anzeige für eventuelle Minderung und Rückerstattung des Mietpreises beträgt 30 Kalendertage nach Beendigung des Mietzeitraumes. Es gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr zwischen dem Kunden und SG-Holidayhouses S.L. nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart. Die gemietete Ferienunterkunft ist sauber, d.h. Besen- und Schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft und das Inventar pfleglich zu behandeln und haftet persönlich, für die von ihm verursachten Schäden. Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes duch den Mieter, ist der Leistungsträger berechtigt zusätzlich angefallene Reinigungskosten zu berechnen.

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjektes, Teile des Belegungszeitraumes oder einzelne Belegungsleistungen, die der Vermieter durch SG-Holidayhouses SL ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SG-Holidayhouses SL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseab-bruchsversicherung.

§ 9 Anreise / Abreise und Kaution:

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Mieter das Feriendomizil am Anreisetag ab 16:00 Uhr beziehen. Am Abreisetag muss er das Mietobjekt bis 10.00 Uhr morgens besenrein verlassen.

Bei Anreise wird die vereinbarte Sicherheitskaution fällig. Die Kaution wird i.d.R. bar beim Vermieter/ Bevollmächtigter hinterlegt und wird nach tadelloser Rückgabe des Mietobjektes zurück erstattet. Von der Kaution werden die im Mietvertrag vereinbarten verbrauchsabhängigen Nebenkosten in Abzug gebracht. Ebenso werden alle vom Feriengast, seinen Mitreisenden oder seinen Gästen verursachten Schäden an der Ferienimmobilie bzw. dem Inventar sowie fehlendes Inventar von der Kaution in Abzug gebracht. Der Vermieter ist auch berechtigt, Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Ferienimmobilie durch den Feriengast mit der Kaution zu verrechnen. Der Rest der Kaution wird an den Feriengast entweder bei Abreise in bar zurückgezahlt oder spätestens zwei Wochen nach Rückgabe der Ferienimmobilie per Überweisung auf das von ihm benannte Konto. Auch wenn die Kaution an den Feriengast ganz oder teilweise zurückgezahlt wurde, bleibt der Vermieter, berechtigt, noch bestehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Feriengast geltend zu machen.

§ 10 Gerichtsstand:

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Palma de Mallorca. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vetrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Veröffentlichung :

Alle Informationen auf dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der Firma SG-Holidayhouses S.L.. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.